ANMELDUNG ZUM NÄCHSTEN BESICHTIGUNGSTERMIN - am Dienstag 14.01.2025 um 16:00 Uhr - NUR PER E-MAIL MIT IHREN VOLLSTÄNDIGEN KONTAKTDATEN (Vorname, Zuname, Adresse, TelNr., E-Mail Adresse) STADT UND NATUR - Das Beste aus beiden Welten - HIER wohnen Sie in sehr guter Lage - am Linzer Froschberg! TOP-GARTENWOHNUNG (4 Zimmer) ca. 95,53 m² WNFL. - GARTEN ca. 83,51m² In hervorragender Lage befindet sich diese perfekt aufgeteilte Mietwohnung im Erdgeschoß in einem modernen Wohnhaus. Raumaufteilung: -Vorzimmer -Offenes Wohnkonzept (Wohnen, Essen, Küche) + Zugang zur großdimensionierten, in den Innenhof ausgerichteten Freifläche -Schlafzimmer -Zimmer -Zimmer -Badezimmer -WC -Abstellraum Es wird Ihnen kostenfrei eine ausgestattete Küche zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich ist der Wohnung ein Kellerabteil zugeordnet. Heizung: FERNWÄRME mit Fußbodenheizung Aufgrund der sehr guten Lage, genießen Sie eine tolle Infrastruktur und erreichen die Linzer Landstraße, den Hauptbahnhof sowie sämtliche öffentliche Verkehrsmittel in nur wenigen Minuten, ohne auf eine gute Wohnqualität verzichten zu müssen. Viele Freizeitmöglichkeiten sowie begrünte Erholungsräume liegen im unmittelbaren Radius ihrer neuen Wohnung (Ziegeleipark, Bergschlößl-Park, etc.) Die monatliche Miete inkl.MwSt.,BK beträgt € 1.563,07 (Nettomiete € 1.221,47 + 10% USt, Betriebskosten inkl. UST = € 219,45) exkl. Heizung und Strom. Kaution: € 4.700,- DIe Hausverwaltung verrechnet eine Bearbeitungsgebühr idH. von € 185,- inkl. USt (einmalig) Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin! Wir handeln ausschließlich im Auftrag des Vermieters und sind nicht als Doppelmakler tätig. Dies bedeutet, dass wir mit Ihnen kein Vertragsverhältnis eingehen und gemäß § 17a Maklergesetz keine Provisionsvereinbarung schließen. BITTE LESEN: Aufgrund der gültigen EU-VERBRAUCHERSCHUTZRICHTLINIE bitten wir um SCHRIFTLICHE Kontaktaufnahme mit Ihren vollständigen Daten, damit Ihre Anfrage rasch und unkompliziert bearbeitet werden kann. Wir korrespondieren bzw. telefonieren und besichtigen, unter Beachtung von § 31 und § 36 GlBG und der EU-Verbraucherschutzrichtlinie, ausschließlich mit dem Mietinteressenten selbst. Kontaktaufnahmen von Personen/Vereinen für den tatsächlichen Mietinteressenten können nicht bearbeitet werden.
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