Dieser Dreikanthof der sich in der Gemeinde Hargelsberg befindet, dürfte ca. 1845 errichtet worden sein. Wann genau, kann aber nicht mehr exakt bestimmt werden.
Der Hof selbst teilt sich in folgende drei Bereiche auf:
Wohnung „NEU“ - Die Wohnung, mit einer Wohnfläche von ca. 170 m² wurde 2016 neu renoviert.
Ein wunderschönes „G’wölb“ im Erdgeschoss dient nicht nur als Eingangsbereich, sondern sorgt gleich für ein einzigartiges Flair. Über den Stiegenaufgang gelangen Sie in den Wohnbereich. Dieser teilt sich folgendermaßen auf:
Bei der Renovierung wurde auf eine zeitgemäße und moderne Ausstattung geachtet. So handelt es sich z. B. bei der Küche um eine moderne Breitschopf Einbauküche.
Wohnung „ALTBESTAND“ – Dank eines separaten Eingangsbereichs, kann diese Wohnung, mit einer Wohnfläche von ca. 131 m² als eigenständiger Wohnbereich genutzt werden. Über das Vorhaus mit jeweils einer Eingangstür auf der Außen- sowie Innenhofseite gelangen Sie in den Wohnbereich der sich folgendermaßen aufteilt:
Wirtschaftstrakt – Hier haben Sie eine große Vielzahl an Möglichkeiten, wie Sie den Wirtschaftstrakt selbst nutzen möchten. Ein weiteres „G’wölb“ dient aktuell als Garage, dieses könnte aber natürlich auch als Schauraum, Büro oder Lagerfläche umgestaltet werden. Ebenfalls stehen weitere Räumlichkeiten zur Verfügung.
Das Grundstück selbst umfasst eine Fläche von ca. 2.200 m² und ist als Dorfgebiet gewidmet. Aktuell ist jedoch die Fläche vom Grundstück ca. 3.252 m², die Differenz von ca. 1.052 m² werden noch vom Geometer herausgemessen. Es besteht aber auch die Möglichkeit das gesamte Grundstück zu erwerben. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Hargelsberg, können weitere Nebengebäude (z. B. Halle, Garage) oder Zubauten errichtet werden – es gilt die OÖ Bauordnung . Auch eine Grundstücksteilung ist möglich.
Weiteres möchten wir Sie darauf hinweisen, dass aktuell die Wasserversorgung über ein Nachbargrundstück erfolgt. Nach einer vereinbarten Übergangsphase muss die Wasserversorgung über einen, noch zu errichtenden, Brunnen erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass wir im Auftrag der Eigentümer und der bestehenden Pflicht zur Information Besichtigungen von Innen und vom Grundstück erst nach erfolgter schriftliche Anfrage und Kenntnis der Lage vornehmen können. Weiters wird darauf hingewiesen, dass sich der Verkaufspreis als Ausgangsbasis versteht. Der tatsächliche Kaufpreis kann daher unter oder über den Angebotspreis liegen.
Unsere Angaben beziehen sich auf die Auskünfte des Eigentümers. Angebot freibleibend und vorbehaltlich Irrtum.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immobilien.nachrichten.at, Objekt 964/29497 - vielen Dank!