Zum Verkauf gelangt eine 5.233 m² große Liegenschaft in der Gemeinde Adlwang außerhalb des geschlossenen Ortsgebietes Richtung Waldneukirchen - reizvolle Alpenvorland-Lage nahe Bad Hall.
Am Grundstück befindet sich ein nicht mehr bewohnbares beinahe abbruchreifes kleines Haus, das früher zu Wohnzwecken gedient hat.
Ebenfalls finden wir ein Nebengebäude aus Holz vor das ebenfalls als abbruchreif bezeichnet werden kann
Die Liegenschaft liegt im Grünland und ist im Flächenwidmungsplan mit KEINEM Sternchen versehen.
Es handelt sich demnach um KEINEN sogenannten "Sternchenbau".
Das desolate nicht bewohnbare Haus verfügt über einen Stromanschluss.
Am öffentlichen Kanalnetz und an der öffentlichen Wasserversorgung besteht kein Anschluss.
Ein aus früheren Zeiten vorhandener Brunnen sowie eine Senkgrube kann als nicht funktionsfähig bezeichnet werden.
Recherchen und ein Gespräch bei der Gemeinde ergaben dass sowohl das öffentliche Wassernetz als auch das Kanalnetz angrenzend zur Liegenschaft verlaufen und ein zukünftiger Anschluss an diese öffentliche Infrastruktur nicht ausgeschlossen ist.
Eine zukünftige Reaktivierung des Gebäudes als Wohnhaus und Hauptwohnsitz ist nicht ausgeschlossen kann aber hier aus rein rechtlichen Gründen nicht in Aussicht gestellt werden. Es bedarf dazu mehrerer Behördenabklärungen bis hin zur Berücksichtigung im Zuge einer 2026 anstehenden Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes. Bis zum Erreichen notwendiger behördlicher Genehmigungen können daher mehrere Jahre verstreichen.
Wir verweisen zu diesem Thema an:
Baubehörde Gemeinde Adlwang, Bürgermeisterin www.adlwang.at
Ortsplaner:in - Kontakt über die Gemeinde
überregionales Bauamt Bad Hall: https://www.adlwang.at/Gemeindeamt/Verwaltung/Bauamt
Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage ein Expose mit noch detaillierteren Information wie Lageplan usw. zu.
Besichtigungsanfragen bieten wir gerne jederzeit an nachdem Sie das Exposé erhalten und gesichtet haben.
Unsere Angaben beziehen sich auf die Auskünfte des Eigentümers. Angebot freibleibend und vorbehaltlich Irrtum.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen
mit vollständiger Angabe Ihrer Daten (vollständiger Name, Wohnadresse, Telefonnummer und E-Mail- Adresse) bearbeiten können!
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.000m
Apotheke <4.000m
Klinik <10.000m
Krankenhaus <8.000m
Kinder & Schulen
Schule <1.000m
Kindergarten <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <2.500m
Bäckerei <4.500m
Einkaufszentrum <2.500m
Sonstige
Bank <1.000m
Geldautomat <1.000m
Post <1.000m
Polizei <5.000m
Verkehr
Bus <1.000m
Bahnhof <4.000m
Flughafen <6.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immobilien.nachrichten.at, Objekt 964/30858 - vielen Dank!