Die ca. 53 m² große Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoß eines in den letzten Jahren renovierten und modernisierten, historischen Gebäudes mit Lift. Die Wohnung ist sehr ruhig gelegen, hell und freundlich. Das besonders Reizvolle an dieser Wohnung ist neben der idealen Lage die Kombination zwischen Tradition und Moderne. Die Wohnung pfarrgassenseitig gelegen.
Die Wohnung hat zwei Zimmer. Im Wohn/Essbereich ist bereits eine offene hochwertige Küche mit allen Elektrogeräten integriert (ablösefrei!). Das Bad ist mit Dusche ausgestattet.
Waschmaschinenanschluß ist vorhanden.
Der Heizwärmebedarf des Hauses fällt laut Energieausweis in die Klasse C/D und liegt bei 101 kWh/m²a.
Das Haus verfügt über einen Lift sowie einen Fahrradabstellraum.
Aufteilung;
Vorraum; 4,71 m²
offener Wohn-Essbereich mit Küche 13,58 m² + 8,83 m² + 12,07 m²
Schlafzimmer; 9,98 m²
Bad mit Dusche und WC 3,60 m²
WNFL: 52,77 m²
Monatliche Miete:
Euro 788,66 inkl. Betriebskosten, inklusive Heizkosten
(Die Betriebskosten in der Höhe von Euro 114,87,- und die Heizkosten in der Höhe von Euro 63,29,- sind im Mietpreis inbegriffen).
Heizung:
Fernwärme.
PKW Abstellplatz:
Mittels Bewohnerparkkarte stehen Ihnen in der umliegenden Kurzparkzone Parkplätze zur Verfügung.
Kaution:
Euro 3.200,-.
Provisionsfrei für den Mieter
Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0732/7637 Durchwahl 1281 oder 1299.Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.
Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der
Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Die Mietwohnung befindet sich in toller Wohnlage Nahe vom Alten Dom in unmittelbarer Nähe zum Hauptplatz, Pfarrplatz sowie der Donaulände. Perfekt für alle, welche die perfekte Infrastruktur und die Unterhaltungsmöglichkeiten der Innenstadt genießen möchten.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immobilien.nachrichten.at, Objekt 3900 - vielen Dank!