Beim Kauf einer BUWOG Eigentumswohnung übernimmt die Verkäuferin für Sie die 1,1% grundbücherliche Eintragungsgebühr. Aktion gültig bis 15.10.2023.
Diese von einer gemeinnützigen Bauvereinigung in den siebziger Jahren errichtete Wohnung ist im dritten Stock gelegen. Die Wohnung selbst ist zwar in Sichtweite der Freistädter Straße, jedoch doch etwas davon entfernt. Daher ist die Lärmbelastung mäßig.
Die Wohnung ist über einen Aufzug erschlossen. Dieser fährt jedoch eine halbe Etage über die Wohnung und sind daher einige Treppen zur Wohnung hinunter zu gehen.
Die Wohnung selbst ist in einem durchaus desolaten Zustand und Bedarf es daher erheblicher Sanierungsmaßnahmen. Insbesondere sind Elektrik, Heizung, Sanitärinstallationen, Böden und Türen in Stand zu setzen. Handwerkliches Geschick ist daher von Vorteil.
Die Aufteilung der Wohnung ist dafür ganz hervorragend. Von dem großzügigen Flur kommt man in die drei Schlafzimmer sowie die separate Küche, in die zwei Abstellräume, die Toilette, das Badezimmer sowie in das helle und sonnige Wohnzimmer. Von letzterem ist ein weiteres Zimmer, dass sich hervorragend als Büro eignet, erschlossen. Auch vom Wohnzimmer gelangt man auf die durchaus großzügige Loggia, die nach Westen hin ausgerichtet ist und somit ab Mittag hervorragende Sonne und eine ansprechende Aussicht, insbesondere in Richtung Westen, bietet.
Ein Kellerabteil ist im Angebot enthalten. Auch ein eigener Parkplatz ist vorhanden. Inwieweit eine Garage zur Verfügung steht und gekauft werden könnte, ist in Absprache mit dem Auftraggeber nach Wunsch zu klären.
Die Anlage wurde seit Errichtung in weiten Bereichen saniert. Insbesondere sind Dach, Fassade und Lifte bereits erneuert oder saniert worden.
Die hervorragende Infrastruktur in dieser beliebten Wohngegend in Urfahr ist besonders hervorzuheben. Diverse Einkaufsmöglichkeiten oder Erholungsflächen oder auch die Nähe zur Donaulände machen die Lage ebenso wie der öffentliche Verkehrsanschluss oder die Nähe zur Autobahnauffahrt „Auhof“ besonders interessant.
Unsere Angaben beziehen sich auf die Auskünfte des Eigentümers. Angebot freibleibend und vorbehaltlich Irrtum. Auf das mögliche, wirtschaftliche Naheverhältnis zum Auftraggeber wird hingewiesen.
Disclaimer:
- Die Aktion ist zeitlich befristet und nur gültig bei Einlangen eines verbindlichen Anbots für den Erwerb einer Eigentumswohnung der BUWOG Holding GmbH oder einer mit ihr verbundenen Tochtergesellschaft (mit Ausnahme der Eigentumswohnungen der MARINA TOWER Holding GmbH im MARINA TOWER) von 17.07.2023 bis inklusive 15.10.2023 und vorbehaltlich einer Annahme durch die jeweilige BUWOG Verkäufergesellschaft. Aktion lediglich gültig für in Österreich befindliche Eigentumswohnungen.
- Übernommen wird bei Eigentumswohnungen von Neubauprojekten (das sind folgende Projekte: KENNEDY GARDEN, DECK ZEHN, HALLER, SCHÖNECK 13 und Helio Tower) ausschließlich die Grundbuchs-Eintragungsgebühr für Eigentum gemäß § 32 TP 9 lit b) Ziffer 1. Gerichtsgebührengesetz iHv 1,1% des (Brutto-)Kaufpreises der Wohnung/en (zzgl. sonstiger in die Bemessungsgrundlage einzubeziehender Beträge) jedoch bis zum maximalen Betrag von EUR 25.000 pro Käufer:in bzw. Eigentümerpartnerschaft. Bei Erwerb mehrerer Wohnungen durch denselben/dieselben Käufer:innen bzw. Eigentümerpartnerschaft werden insgesamt maximal EUR 25.000 übernommen.
Im Fall von Eigentumswohnungen von Bestandsobjekten (das sind alle im ersten Aufzählungspunkt genannten Eigentumswohnungen mit Ausnahme der Eigentumswohnungen im MARINA TOWER und mit Ausnahme der Eigentumswohnungen der im zweiten Aufzählungspunkt genannten Neubauprojekte) wird aus Abwicklungsgründen anstelle der beschriebenen Übernahme der Grundbuchs-Eintragungsgebühr eine Reduktion des Kaufpreises der Wohnung/en iHv 1,1 % des Kaufpreises (zzgl. sonstiger in die Bemessungsgrundlage einzubeziehender Beträge) jedoch bis zum maximalen Betrag von EUR 25.000 gewährt. In diesen Fällen wird somit ausschließlich die beschriebene Kaufpreisreduktion, nicht jedoch (zusätzlich) auch die im vorstehenden Absatz beschriebene Übernahme der Grundbuchs-Eintragungsgebühr gewährt.
- Die Eintragungsgebühr für Pfandrechte, Eigentum an Stellplätzen oder im Zusammenhang mit Kosten für Sonderwünsche wird keinesfalls übernommen. Ebenfalls jedenfalls ausgenommen ist die Grundbuchs-Eingabegebühr.
- Nicht mit anderen Rabattaktionen oder Vergünstigungen kombinierbar. Ausgenommen sind daher insbesondere Käufer:innen, welchen aufgrund der Tatsache, dass diese bisher Mieter:innen des Kaufgegenstandes waren, aus diesem Grund bereits ein Rabatt oder eine sonstige Vergünstigung im Rahmen des Kaufs des Mietobjekts gewährt wird oder ein Anspruch darauf besteht; ebenso ausgenommen sind deren nahe Angehörige bzw. Ehegatten/Lebensgefährten im selben Haushalt, sofern diese einen solchen Rabatt oder eine solche sonstige Vergünstigung erhalten oder Anspruch darauf haben.