Die Grundstücke sind im Örtlichen Entwicklungskonzept als Wohngebietsfläche ausgewiesen und noch nicht umgewidmet.
Bei einer etwaigen Umwidmung wird normalerweise ein Bauzwang von 3 Jahren festgelegt (Baulandsicherungsvertrag)
Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, daher gibt es auch keine besonderen baulichen Einschränkungen.
Folgende Aufschließungsbeiträge sind zu erwarten:
Parz.Nr. 893/2 – 1135 m²
Kanalaufschießungsgebühr: Euro 1.645,-- Verkehrsfläche: Euro 2.909,-
Parz.Nr. 893/3 – 1220 m²
Kanalaufschießungsgebühr: Euro 1.769,-- Verkehrsfläche: Euro 3.017,-
Der Wasseranschluss erfolgt über die Wassergenossenschaft Diersbach
hier liegt die Anschlussgebühr bei Euro 3.000,-
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